Sicherer Betrieb

Drohnenflüge

Rund um Flughäfen und Heliports ist das Fliegen mit Drohnen verboten. In Samedan und St. Moritz kann in besonderen Fällen jedoch eine Bewilligung erteilt werden. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte dazu.

Im Oberengadin verkehren nicht nur viele Flächenflugzeuge, sondern auch zahlreiche Helikopter, die eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen – und dies oft in Bodennähe. Deshalb ist es hier besonders wichtig, dass Pilotinnen und Piloten von Drohnen alle Regeln einhalten, die für den Betrieb gelten.

Einen Überblick über die in der Schweiz geltenden Regeln gibt der Drohnen-Guide des Bundesamts für Zivilluftfahrt. Der Guide gibt auch Auskunft darüber, in welchen Fällen ein Drohnenflug bewilligungspflichtig wird.

Innerhalb eines Radius von 5 km um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz-Bad sind Drohnenflüge – ohne entsprechende schriftliche Ausnahmebewilligung – verboten.

Drohnenkarte: Karten der Schweiz – Schweizerische Eidgenossenschaft – map.geo.admin.ch

Ausnahmebewilligungen können beim Flughafen Samedan beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Auflagen gemäss der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Drohnen-Guide BAZL) werden eingehalten.
  • Der Drohnenflug wird im Auftrag von öffentlichen Ämtern, Gemeinden, Tourismusorganisationen oder Veranstalter durchgeführt.
  • Der Drohnenflug ist von nachgewiesenem öffentlichem Interesse (Touristische Ausstrahlung, öffentliche Sicherheit, Vermessungen, etc.)

Grundsätzliches

  • Die Ausnahmebewilligung gilt nur für die Nutzung des Luftraums. Sie umfasst keine Bewilligungen von Gemeinden, Grundeigentümern oder Privatpersonen. Diese sind durch den Piloten separat einzuholen.
  • Die Engadin Airport AG behält sich das Recht vor, bewilligte Aktivitäten zu unterbrechen, abzubrechen oder ihnen zusätzliche Auflagen und Einschränkungen aufzuerlegen. Deshalb muss der Drohnenpilot jederzeit telefonisch erreichbar sein.
  • Die Ausnahmebewilligung muss bei einer Kontrolle vorgewiesen werden können.
  • Die Ausnahmebewilligung geht zur Kenntnisnahme an die Kantonspolizei Graubünden, die Schweizer Luftwaffe und ausgewählte Flughafenpartner.

Hier können Sie eine Ausnahmebewilligung online beantragen

Ausnahmebewilligung