Drohnenflüge 5 Km um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz sind grundsätzlich verboten.
Ausnahmebewilligungen können beim Flughafen beantragt werden, bitte benützen Sie dazu folgendes Formular:
Bewilligungsantrag Drohnenflüge
Bewilligungen werden ausschliesslich bei Erfüllung der Auflagen erteilt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BAZL und des schweizerischen Verbandes ziviler Drohnen


Engadin Airport | Plazza Aviatica 2 | 7503 Samedan | T +41 81 851 08 51 | info@engadin-airport.ch
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