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Engadin Airport Plazza Aviatica 2 7503 Samedan TEL +41 81 851 08 51 FAX +41 81 851 08 59 |
Drohnenflüge 5 Km um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz sind grundsätzlich verboten.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Informationsseite:
Ausnahmebewilligungen können beim Flughafen beantragt werden, bitte benützen Sie dazu folgendes Formular:
Bewilligungsantrag Drohnenflüge DE
Bewilligungen werden ausschliesslich bei Erfüllung der Auflagen erteilt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BAZL und des schweizerischen Verbandes ziviler Drohnen